Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011 eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Die höchstzulässige Strahlungsleistung wurde auf 4 Watt in der Modulationsart AM und 12 Watt (PEP) in der Modulationsart SSB angehoben. An der höchstzulässigen Strahlungsleistung für die Modulationsart FM (4 Watt) hat sich nichts geändert. Die Strahlungsleistung wird wie bisher in ERP (äquivalente Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen.
Ersatzlos entfallen ist die bisherige Angabe zur maximal zulässigen Senderausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher hilfsweise dazu diente, die “messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern”. Ebenfalls entfallen ist die Anmerkung, dass die BNetzA davon ausgeht, dass Rundstrahlantennen keinen Gewinn gegenüber einem Dipol aufweisen.
Geändert wurde der Passus über den Betrieb von Richtantennen: Er lautete in der alten Fassung (Zitat):
“Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen), nur in der horizontalen Ebene, gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von § 2 Nr. 1 für die der Antenne zugeführte Leistung.” (Zitatende)
In der neuen, jetzt geltenden Fassung lautet dieser Passus (Zitat):
“Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden.” (Zitat Ende)
(Anmerkung Red. Funkmagazin: In “§ 2 Nr. 1″ sind die Grenzwerte 4 bzw. 12 Watt festgelegt.)
An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk hat sich nichts geändert. Unverändert geblieben ist auch der Hinweis, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung erforderlich ist.
Im September 2011 hatte die BNetzA einen Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Mit der jetzt veröffentlichten Allgemeinzuteilung ist die Behörde weitgehend diesem Entwurf gefolgt. Sie hat offensichtlich alle Einwände von CB-Funk-Nutzern, die eine praxisgerechtere Ausgestaltung der CB-Allgemeinzuteilung gefordert hatten, ignoriert.
Die geänderte CB-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2011heruntergeladen werden.
- wolf -
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